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   BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93   

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https://dejure.org/1994,13830
BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - IV B 53/93 (https://dejure.org/1994,13830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Das Urteil des 4. Straf senats des BGH vom 13. Dezember 1979 4 StR 632/79 (BGHSt 29, 162), das solche Abweichungen für zulässig halte, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliege, werde durch die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate nicht berührt.
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides -

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Allerdings hat dann, wenn sich jemand an einer Personengesellschaft als Treugeber über einen Treuhänder in der Weise beteiligt, daß zivilrechtlich nicht er, sondern der Treuhänder Gesellschafter ist, nur der Treuhänder die Befugnis, Einspruch einzulegen und Klage zu erheben, wenn das FA es ablehnt, den Treugebern Verlustanteile zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 1977 IV R 47/76, BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737).
  • BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83

    Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Deshalb mußten die jetzigen Beigeladenen nach Rücknahme ihrer eigenen Klagen zum Verfahren der verbliebenen Kläger beigeladen werden (vgl. Senatsurteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910).
  • BFH, 04.08.1988 - VIII B 82/87

    Kostenverteilung für Nebenverfahren bei Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - IV B 53/93
    Die Kosten dieses Nebenverfahrens bilden eine Einheit mit den Kosten des Klageverfahrens (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 4. August 1988 VIII B 82/87, BFH/NV 1989, 249).
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